Zwangsstörungen Therapie Wien, Thalheim bei Wels

1. Überblick

    1. Eine Zwangsstörung besteht aus wiederkehrenden, sich aufdrängenden und nicht unterdrückbaren, Gedanken, Bildern oder einem störenden inneren Drang etwas zu tun. Zwänge sind repetitive Verhaltensweisen, mentale Handlungen oder Rituale, welche Personen ausführen, um diese unangenehmen intrusiven Gedanken, Bilder oder Impulse kurzfristig zu reduzieren oder kurzfristig zu beseitigen.

    2. Zwänge können Tätigkeiten umfassen wie exzessives Händewaschen, exzessives Kontrollieren von Gegenständen, Zählen von Zahlen oder die laufende innere Wiederholung bestimmter Worte. Charakteristisch für Zwangsstörungen ist zudem, dass sich beim Versuch den Zwängen nicht nachzugeben, ein Zustand unerträglicher Angst- bzw. innerer Anspannung bei den Betroffenen einstellt.

2. Zwangsstörungen- ergänzende inhaltliche und diagnostische Ausführungen

Hinweis: Bitte lesen Sie diesen Abschnitt nur bei besonderem Interesse, ansonsten springen sie gleich zum Unterpunkt „Behandlung von Zwangsstörungen“.

Das Risiko mindestens einmal im Leben an einer Zwangsstörung zu erkranken, liegt in etwa bei 1.1-3.3%. Zwangsstörungen gehören damit nicht zu den häufigsten psychischen Störungsformen, doch führen sie bei jenen Personen, die unter ihnen leiden, dennoch zu erheblichen Leidenszuständen, da die auftretenden wiederholten Zwangsgedanken und Zwangshandlungen, den normalen Tagesablauf und die normale berufliche- und soziale Leistungsfähigkeit aufgrund ihres zeit- und energieraubenden Charakters massiv stören.


Es ist nicht ungewöhnlich, dass Zwangshandlungen täglich mehrere Stunden in Anspruch nehmen, in schweren Fällen wird sogar eine weitere Berufsausübung verunmöglicht.

 

Eines der wichtigsten Diagnosemanuale das ICD-10 nennt drei Hauptformen von Zwangsstörungen.

  1. Zwangsstörungen, in welchen vorwiegend Zwangsgedanken oder zwanghaften Grübeln eine Rolle spielen: z.B. kann eine betroffene Person, die zwanghafte Sorge haben, ausschließlich durch eigene „schlechte“ Gedanken, anderen Menschen Schaden zuzufügen oder der Betroffene kann unter einer obszönen bildhaften Vorstellung (z.B. Missbrauch eines Kindes, Quälen eines Tieres) leiden. Der Betroffene hat hierbei oft große Angst, dass wenn diese Zwangsgedanken oder -Bilder nur zu oft gedacht (/erlebt) werden, sie auch Wirklichkeit werden könnten.

    Teils aber kommt es bei hauptsächlich aus Zwangsgedanken bestehenden Zwangsstörungen, auch vor der Möglichkeit oft trivialer Entscheidungen (z.B. Sinnhaftigkeit eines Kaufs oder Sinnhaftigkeit einer Impfung) zu endlosem Grübeln darüber, welche Entscheidung aus mehreren Entscheidungsvarianten nur die beste sein könnte bzw. zu einer endlosen Analyse am Ende unwägbarer Alternativen, so dass oft triviale, aber notwendige Entscheidungen des täglichen Lebens nicht mehr getroffen werden können.

  1. Zwangsstörungen, in welchen vorwiegend Zwangshandlungen (Zwangsrituale) wie Kontrollzwänge oder Reinigungs- und Waschzwänge eine Rolle spielen: z.B. kann die betroffene Person unter der Befürchtung leiden, sich selbst oder anderen durch Unachtsamkeit Schaden zuzufügen (z.B. einen Ofen anzulassen und das Haus niederzubrennen) oder sich durch Berührung infizierter Oberflächen oder Gegenstände mit einer verheerenden Krankheit (z.B. HIV, Ebola) zu infizieren, was zu endlosen Kontrollzwängen (z.B. von Herdschaltern) oder endlosen Waschritualen führen kann

  1. Eine Mischform, in welcher sowohl Zwangsgedanken als auch Zwangshandlungen in etwa gleichem Ausmaß vorkommen.

Bei allen Formen dieser Zwangsstörungen, kann man sowohl eine Angst- als auch eine Abwehrseite (das Ritual, welches die Angst reduzieren soll) unterscheiden. Bei Zwangsstörungen, welche rein aus Zwangsgedanken bestehen, können auch schützende Gegengedanken (z.B. Aufzählen aller Heiligen) gegen ein zwanghaft auftretendes inneres Bild (z.B. Missbrauch eines Kindes, oder Schändung einer Leiche) als der Abwehrseite zugehöriges Gegenmittel der betroffenen Person angesehen werden. Bei hauptsächlich aus Zwangshandlungen bestehenden Zwangsstörungen, stellen hingegen die Kontrollhandlungen (z.B. von Ofenschaltern) oder die ritualisierten Reinigungsversuche das der Abwehrseite zugehörige Gegenmittel gegen die Angst (z.B. vor Kontamination oder der aus Unachtsamkeit resultierenden Schadenszufügung) dar.

3. Behandlung von Zwangsstörungen:

Die Behandlung von Zwangsstörungen erfolgt in meinen Gesundheitspraxen nach evidenzbasierten kognitiv-verhaltenstherapeutischen Techniken, welche zuallererst darauf abzielen Distanz zwischen ihnen und den mit der Zwangsstörung verbundenen intrusiven Gedanken zu schaffen. Weiter arbeiten wir darauf hin die Anzahl der durch sie aufgrund der Zwangsstörung gesetzten Zwangsrituale (sowohl der Handlungs- als auch gedanklichen Rituale) zu reduzieren und ich werde Ihnen durch Einsatz der passenden psychologischen Techniken helfen, mit den im Hintergrund der Zwangssymptomatik liegenden Stress- und Angstgefühlen, bei den Expositionen (=Konfrontationen mit den angstbesetzten Zwangssituationen), besser umgehen zu lernen.

Dies führt nach allgemeiner klinischer Erfahrung bereits kurz- bis mittelfristig zu einer deutlichen Abflachung ihres Zwangs- (/Angst)-Niveaus. Als letzten Schritt werden sie, die ihrer Zwangsstörung zugrundeliegenden dysfunktionalen Gedanken nach kognitiv-verhaltenstherapeutischen Prinzipien überprüfen und inhaltlich „umstrukturieren“ lernen, da auch diese aus psychologischer Sicht maßgeblich für die Entstehung, aber auch den Fortbestand ihrer Zwangsstörung waren/sind. Nach den Umständen des Einzelfalls werden selbstverständlich auch andere oder zusätzliche evidenzbasierte psychologische Techniken (wie positiv-psychologische, systemische- und hypnotische Techniken) in den Behandlungsplan integriert, um für Sie nicht nur rasch ihr Zwangsniveau abzusenken, sondern die im psychologisch-therapeutischen Prozess erzielten Ergebnisse auch langfristig für Sie abzusichern.


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