Ziel der psychologischen Therapie ist es seelisches Leiden möglichst zeit- und kosteneffizient zu lindern und psychische Gesundheit zu fördern. Psychologische Therapie im Speziellen ist methodenübergreifend: sie ist also im Gegensatz zur Psychotherapie, welche stets an eine vom Psychotherapeuten erlernte spezifische psychotherapeutische Schule und Ihre Methoden gebunden ist, Psychotherapieschulenübergreifend.
Das bedeutet, dass ihr psychologischer Therapeut als Behandler in der Lage ist aus einer großen Vielzahl möglicher therapeutischer- und psychologischer Methoden, spezifisch jene auszuwählen, die für ihre konkrete psychische Problemkonstellation erforderlich sind.
Ihr psychologischer Therapeut ist eben im Gegensatz zum (alleinigen) Psychotherapeuten gerade nicht an die therapeutischen Werkzeuge einer einzigen (nämlich grundsätzlich der vom Psychotherapeuten erlernten) Psychotherapieschule gebunden, sondern darf sich bei der Auswahl seiner therapeutischen Mittel auf das Gesamt aller Methoden der empirischen Wissenschaft der Psychologie stützen.

Dauer:
Erfahrungsgemäß werden meist nur zwischen 1 bis 15 (selten 20) Sitzungen benötigt; für gewisse Problemkonstellationen können mehr Sitzungen notwendig sein, hierüber würden Sie rasch aufgeklärt [1]. Eine individuelle zeitliche Abstimmung der Behandlungen ist natürlich möglich und teils auch notwendig.
Häufigkeit der Sitzungen:
Mit Ausnahme besonderer Problemstellungen (wie der Traumareprozessierung etc.) reichen nach bisheriger Erfahrung 2 Sitzungen pro Monat, um mit Ihnen ausreichend rasche Behandlungsfortschritte zu erzielen.
Kosten:
Einzeltherapie: 150,00€ / 50min
Psychologische Online Behandlung per Videotelefonie = 150,00 € / 50min
Überschreitungen der 50min Therapiezeit werden für jede 10-minütige Überschreitung der Therapiezeit mit dem entsprechend aliquoten Kostenanteil des Betrages der 50min Behandlungseinheit (= 150,00€) in Rechnung gestellt (also 10min = 30,00€).
Es besteht zudem eine Möglichkeit einer Teilrückvergütung des Honorarsatzes (Kostenzuschuss) über den jeweiligen Krankenversicherungsträger (meist zwischen 33,70€ bis 50,20€ pro 50/ 60min Sitzung je nach Krankenversicherungsträger; Stand 2026).
Für das Erstgespräch (inkl. Diagnostik und Vorstellung des für Sie individuell passenden Therapieplans) werden keine erhöhten Kosten (wie oftmals bei Wahlärzten) in Rechnung gestellt, es gilt stattdessen der Standardtarif für die Einzeltherapie (sh. oben). Bei gewissen Behandlungsformen wie Traumareprozessierung (oder Hypnose) kann zudem über einen kurzen Zeitraum die Buchung von Doppelsitzungen sinnvoll sein und entspricht dem therapeutischen Standardvorgehen.
In ausgewählten Fällen sind auch bei finanziellen Engpässen und unter bestimmten Voraussetzungen, Behandlungsplätze mit externer Kostenübernahme („freie Behandlungsplätze“) über geförderte Projekte in begrenzter Zahl immer zum Jahresende des jeweiligen Jahres verfügbar.
Ich gebe Ihnen dazu gerne Auskunft, bin aber aufgrund meiner Termindichte, gegenwärtig (Stand Frühjahr 2026) nicht mehr in der Lage jeden eingehenden Anruf telefonisch entgegen zu nehmen/ zu beantworten, so dass ich aktuell am besten per E-Mail erreichbar bin: psychologischepraxis@outlook.at
Weitere Hinweise:
Alle Behandlungen sind zudem entweder schon im Rahmen der Sitzung bar zu bezahlen oder vor Ort via Bankomatkasse zu begleichen. Die Möglichkeit nachträglicher Überweisungen ist ab Oktober 2022, aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands bei Kontrolle der Überweisungen (Ausnahme- Beratungen/ Behandlungen via Videotelefonie) nicht mehr möglich.
Alle diagnostischen Kurzbestätigungen oder Empfehlungen, die von mir in schriftlicher Form für Fachärzte, Arbeitgeber, Gerichte oder Behörden etc. benötigt werden, werden zudem mit einer Mühewaltungsgebühr von 75,00 Euro pro Bestätigung abgerechnet. Allfällige Verlängerungsansuchen hinsichtlich der Weitergewährung des Kostenzuschusses für die Rückvergütung eines Teiles der Behandlungskosten durch die Krankenkassen (sh. oben) werden, wenn Sie vor der 10. Einheit (aufgrund Therapeutenwechsel) oder nach der 10.Einheit (Verlängerungsansuchen) benötigt werden und durch mich auszufüllen sind, entsprechend meines normalen Stundensatzes (sh. Kosten Einzeltherapie) aliquotiert auf die benötigte Zeit (meist 25min) verrechnet.
Hinsichtlich Erstellung von Gutachten verweise ich auf die (auf der entsprechenden Seite für Gutachten) angeführten Tarife.
Psychologische Therapie wird zudem von vielen privaten Krankenversicherungen („privaten Wahlarztversicherungen“) übernommen, auch hierzu empfehle ich, dass Sie im Vorfeld der Behandlung gleich Erkundigungen einholen.
Absageregelung:
Vereinbarte Behandlungstermine sind ausschließlich für Sie reserviert. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin problemlos möglich.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird gemäß des fortgesetzten Entgeltanspruchs (§ 1168 Abs 1 ABGB) das vereinbarte Honorar für die jeweilig reservierte Einheit/ die reservierten Einheiten (Behandlung oder Begutachtung) entsprechend dem normalen Honorarsatz für 50minütige Behandlungseinheiten (sh. oben Kosten) verrechnet, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung des Termins werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Sollte der Hinderungsgrund eine Erkrankung sein, entfällt das Ausfallhonorar, sofern eine ärztliche Bestätigung über die Erkrankung innerhalb einer Woche an mich übermittelt wird.


